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Haushaltsplan der Kommune

Der Haushaltsplan wird jeweils für das folgende Jahr aufgestellt. Der Entwurf des Haushaltsplanes wird nach Einbringung in den Gemeinderat an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslegung wird im Mitteilungsblatt der Stadt Krautheim veröffentlicht.

Nach Beschlussfassung im Gremium und Vorlage bzw. Genehmigung durch das Landratsamt kann der Haushaltsplan vollzogen werden. Der Haushaltsplan hat nur Innenwirkung, d. h. ein Außenstehender kann daraus keine Forderungen ableiten.

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