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In der Übersicht

Gemäß Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz haben Kommunen ein Selbstverwaltungsrecht. Das bedeutet, dass den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Darunter gehört auch, dass Kommunen ein Satzungsrecht haben und somit Satzungen für ihr Gemeindegebiet aufstellen dürfen.

Satzungen werden vom Gemeinderat beschlossen und kommen somit zustande.

Eine Satzung soll vor allem die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten und vorbeugend wirken. Die öffentliche Sicherheit umfasst die einzelnen Rechte des Menschen, die nicht verletzt werden dürfen, wie Leben, Gesundheit etc. Die öffentliche Ordnung regelt die sozialen und ethischen Voraussetzungen für ein geordnetes Zusammenleben. Deswegen legt man in Satzungen Regelungen über bestimmte Themengebiete fest.

Die Stadt Krautheim hat folgende Satzungen:

MitarbeiterFormulareApothekennotdienstOrtsrecht