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Bekanntmachung_der_Haushaltssatzung__sig_.pdf

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Stadt Krautheim - Aufgrund von § 14 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am 23.01.2024 den Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das [...] öffentlichen Dienststunden öffentlich aus. Krautheim, 09.04.2024 Stadt Krautheim 3. Eigenbetrieb Wasserversorgungs- und Verkehrsbetriebe - Stadt Krautheim - Aufgrund von § 14 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes [...] zes stellt der Gemeinderat am 23.01.2024 den Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Wasserversorgungs- und Verkehrsbetriebe für das Jahr 2024 mit folgenden Werten fest: § 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan 1

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Zuletzt geändert:09.04.2024
Änderungssatzung_Schmutz-und_Niederschlagswasser.pdf

Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Krautheim vom 11.12.1997 Auf Grund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und [...] beschlossen: Art. 1 § 41 (Höhe der Abwassergebühren) wird wie folgt geändert: (1) Die Schmutzwassergebühr bei Einleitungen nach § 37 Abs. 1 und 2 beträgt je m³ Abwasser vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 3,23 [...] 23 €. (2) Die Niederschlagwassergebühr (§37 Abs. 4) beträgt je m² der nach § 40 Abs. 2 bis 4 gewichteten versiegelten Fläche vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 0,63 €. Art. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt

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Zuletzt geändert:30.04.2024
Änderungssatzung_Wasser.pdf

Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Stadt Krautheim vom 11.12.1997 Auf Grund der [...] wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 4,39 €. (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die [...] (Verbundzähler) 40 45,80 Bei sonstigen bewegliche Wasserzählern entfällt die Grundgebühr. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut

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Zuletzt geändert:30.04.2024
Obstbaumpflanzaktion_2024.pdf

Krügers Dickstiel Hedelfing. Riesenkirsche Palmischbirne Landsberger Renette Kordia Schweizer Wasserbirne Öhringer Blutstreifling Regina Wahlsche Schnapsbirne Ontario Schneiders Späte Knorpelkirsche Rote [...] Rheinischer Bohnapfel Pleiner Mostbirne Glockenapfel Palmischbirne Landsberger Renette Schweizer Wasserbirne Zabergäu Renette Goldparmäne Brettacher Gwürzluike Öhringer Blutstreifling Französische Renette

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Zuletzt geändert:05.09.2024
Aufmessung_WuG_Vermessungsarbeiten_öB_final.pdf

abgemarkt: Alle Grenzpunkte, die (beschränkt) öffentlich genutzte Flurstücke (Straßen, Wege, Ge- wässer, Wassergräben u.a.) gegenseitig oder gegenüber privat genutztem Eigentum abgrenzen. Die Abmarkung erfolgt [...] unbefestigten Wegen beträgt die Wegbreite i.d.R. 4,0 m. Bei Feld- und Waldwegen mit Wegböschungen oder Wassergräben verlaufen die neuen Grenzen in einem Abstand von 0,50 m zu diesen Anlagen. Nach dem Vermessungsgesetz [...] Arbeiten vorzunehmen. Im Zusammenhang mit der Vermessung der neuen Grenzen der Straßen, Wege und Ge- wässer werden auch die neuen Grenzen von lagebedingten Flurstücken vermessen. Zu solchen bedingten Lagen

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Zuletzt geändert:06.06.2024
Öffentliche-Bekanntmachung-11.07.2024-_Nichtbestehen-UVP-Pflicht.pdf

FlurbG gehören unter anderem wegebauliche Vorhaben, die Anlage von kleineren Schutzhütten sowie wasserbauliche Maßnahmen (Gewässerquerung mit Findlin- gen, Grabenverlegung, Anlage eines Tümpels). Die Ein [...] entsprechende Maßnahmen vermieden werden. Auch die Verände- rungen des Oberflächenabflusses von Regenwasser durch den Bau oder Verlegung eines Gewässers oder Grabens und den Neubau eines Tümpels sind nicht

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Zuletzt geändert:17.07.2024
öB_Vergabe_Masseland_Altkrautheim__sig_.pdf

€ Durch das Flurstück führt eine Tele- kommunikationsleitung der Stadt Krautheim sowie eine Abwasserleitung des AZV Mittleres Jagsttal. Verpachtet bis 31.12.2025! Eine Karte mit den Massegrundstücken sowie

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Zuletzt geändert:04.12.2024
Änderungssatzung-Schmutz-und-Niederschlagswasser-2025.pdf

Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Krautheim vom 11.12.1997 Auf Grund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und [...] beschlossen: Art. 1 § 41 (Höhe der Abwassergebühren) wird wie folgt geändert: (1) Die Schmutzwassergebühr bei Einleitungen nach § 37 Abs. 1 und 2 beträgt je m³ Abwasser vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 3,32 [...] 32 €. (2) Die Niederschlagwassergebühr (§37 Abs. 4) beträgt je m² der nach § 40 Abs. 2 bis 4 gewichteten versiegelten Fläche vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 0,61 €. Art. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt

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Zuletzt geändert:20.12.2024
Änderungssatzung-Wasser2025.pdf

Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Stadt Krautheim vom 11.12.1997 Auf Grund der [...] wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 4,70 €. (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die [...] € netto / Monat Bei sonstigen bewegliche Wasserzählern entfällt die Grundgebühr. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut

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FNP_9._Fortschr_1Aenderung_Bekanntmachung_2__sig_.pdf

folgenden Themenbereichen: Waldbelange: Stellungnahme des RP Freiburg- Forstdirektion vom 27.08.2024 Hochwasserschutz: Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 06.09.2024 Immissionsschutz: Stellungnahme

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Zuletzt geändert:28.01.2025
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