Grundbuchänderungen
Achtung Grundstückseigentümer – Grundbuchänderungen
Änderungen im Grundbuch erfolgen nicht automatisch und müssen beantragt werden. Dies ist erforderlich bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse -Erbfall-
Belastungen -Grundschulden- oder persönlichen Daten -Namensänderung-
Zuständig für das Gemeindegebiet Krautheim:
Amtsgericht Heilbronn – Grundbuchamt
Bahnhofstraße 3, 74072 Heilbronn; Tel.: 07131 / 3898500
E-Mail: poststelle(@)gbaheilbronn.justiz.bwl.de
Web: https://amtsgericht-heilbronn.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Grundbuchamt/Antragsformulare
Ein Notar ist erforderlich bei Eigentumswechsel (z. B. Verkauf, Schenkung).
Ohne Notar sind nur einfache Berichtigungen direkt beim Grundbuchamt möglich.
- Namensänderungen (z. B. Heirat, Scheidung) können mit entsprechenden Urkunden direkt beantragt werden.
- Im Erbfall ist eine Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren kostenfrei möglich.
- Liegt ein notarielles Testament oder Erbvertrag vor, ist meist kein Erbschein erforderlich.
- Ohne notarielles Testament/Erbvertrag ist ein Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht zu
beantragen. Ein Erbschein verursacht Kosten, abhängig vom Nachlasswert (z. B. ca. 550 € bei 100.000 €). Beantragen Sie daher nur dann einen Erbschein, wenn Sie ihn für Banken, Versicherungen oder die Berichtigung des Grundbuchs benötigen.
- Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person.
Für Krautheim:
Amtsgericht Öhringen - Nachlassgericht, Karlsvorstadt 18, 74613 Öhringen
Telefon: 07941/6063-0
E-Mail: poststelle(@)agoehringen.justiz.bwl.de,
Auf der Internetseite finden sie nähere Informationen undunter 10. Formulare und Anträge auch das Datenblatt Erbscheinantrag.
https://amtsgericht-oehringen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aufgaben+und+Verfahren/Nachlasssachen
- Testamente müssen unverzüglich im Original beim Nachlassgericht abgegeben werden.
- Jeder, der in Besitz eines Testaments einer bereits verstorbenen Person gelangt, muss dieses unverzüglich im Original beim zuständigen Nachlassgericht abgeben.
- Das Nachlassgericht eröffnet Testamente automatisch und informiert die Beteiligten schriftlich.
- Bitte teilen Sie dem Nachlassgericht bekannte Kontaktpersonen mit, um Verzögerungen zu vermeiden.

