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Der Haushaltsplan wird jeweils für das folgende Jahr aufgestellt. Der Entwurf des Haushaltsplanes wird nach Einbringung in den Gemeinderat an sieben Tagen öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslegung wird im Mitteilungsblatt der Stadt Krautheim veröffentlicht.
Nach Beschlussfassung im Gremium und Vorlage bzw. Genehmigung durch das Landratsamt kann der Haushaltsplan vollzogen werden. Der Haushaltsplan hat nur Innenwirkung, d. h. ein Außenstehender kann daraus keine Forderungen ableiten.
Stadtverwaltung Krautheim
Alexandra Keller
Burgweg 5
74238 Krautheim
Fon: 06294 98-32
Fax: 06294 98-48
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