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Wie auch in den vergangenen Jahren hat die Landesregierung wieder die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass zugesandt. Dieser berechtig zum kostenlosen oder vergünstigten Besuch verschiedener landeseigener Einrichtungen, wie Schlösser, botanische und zoologische Gärten und staatliche Museen.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
Die bisherigen Landesfamilienpässe behalten Ihre Gültigkeit. Sobald die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen bitten wir um Rückgabe beim zuständigen Bürgermeisteramt.
Sie erhalten die Gutscheinkarten im Rathaus Bürgerbüro Zimmer 13. Bei Kindern über 18 Jahren ist außerdem ein Kindergeldnachweis vorzulegen.
Noch mehr Infos erhalten Sie auf der Homepage des SSG www.schloesser-und-gaerten.de. Eine Auflistung aller Objekte in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat erhalten Sie auch unter: http://www.schloesser-und-gaerten.de/index.php?id=1775