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Übersicht
| Grenzüberschreitend leben und arbeiten
| 3.Leben im Ausland - Arbeiten in Baden-Württemberg
| 3.3. Arbeiten in Baden-Württemberg
3.3.1. Arbeitsuche Sie sind auf der Suche nach einen Arbeitsplatz in Deutschland? Staatsangehörige der EU oder der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland als Angestellte oder Selbständige zu arbeiten. Achtung: Besondere Übergangsregelungen gelten für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien. Diese benötigen weiterhin eine "Arbeitserlaubnis-EU". Nähere Informationen dazu bietet Ihnen die gleichnamige Verfahrensbeschreibung. Detaillierte Informationen zur Arbeitsuche in Deutschland finden Sie in der Lebenslage "Arbeitslos, Arbeit finden" auf unserem Portal. Ein wichtiges Kriterium bei der Arbeitsuche ist auch, ob Ihr Schulabschluss oder Ihre Berufsausbildung in Deutschland anerkannt wird. In der Lebenslage "Weiterbildung" erfahren Sie mehr zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in Deutschland. Tipp: Umfangreiche Informationen zum Thema "Arbeitsuche in Deutschland" bietet das Portal Infobest. Spezielle Informationen für Grenzgänger und Grenzgängerinnen in der Region "Oberrhein" erhalten Sie auf dem Portal "EURES-Transfrontalier Oberrhein". Verwandte Verfahren:AnsprechpartnerSie haben ein Anliegen und suchen den passenden Ansprechpartner dafür? Unsere Mitarbeiterliste hilft Ihnen sicher weiter! RandnotizDas Serviceportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert. |