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Lebenslagen

2. Arbeitsvermittlung

Die Vermittlung und Betreuung von Arbeitsuchenden und Arbeitslosen steht im Mittelpunkt der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe arbeiten die örtlichen Agenturen für Arbeit eng mit den Kommunen zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt in Jobcentern, gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der Kommunen.

Arbeitsuchende und Unternehmen können sich direkt an die Jobcenter wenden. Auf jede gemeldete Stelle macht das Jobcenter passgenaue Personalvorschläge. Das Unternehmen erhält auf Wunsch die Profile der Arbeitsuchenden. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten den Vermittlungsvorschlag schriftlich.

Um das Ziel der Vermittlung einer Arbeitsstelle schneller zu erreichen, stehen - neben der Eigeninitiative der Bewerberinnen und Bewerber - auch weitere Angebote der Agentur für Arbeit zur Verfügung, beispielsweise:

Nähere Informationen zur Arbeitsvermittlung durch die Agentur für Arbeit finden Sie in der nachfolgend aufgeführten Verfahrensbeschreibung. In der Verfahrensbeschreibung "Arbeitsgelegenheit (1-Euro-Job)" informieren wir Sie über die Vermittlung in zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, die im öffentlichen Interesse liegen.

Verwandte Verfahren:

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Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg bietet Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen und wird laufend aktualisiert und erweitert.