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Bodenschutz- und Altlastenkataster

Die Begriffe "altlastenverdächtige Flächen" und "Altlasten" beziehungsweise "Verdachtsflächen" und "schädliche Bodenveränderungen" beschreiben ehemalige Müllplätze (Altablagerungen), ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss und von denen heute Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

Neben den Gefahren, die vom Grundstück ausgehen, sinkt dessen Wert, wenn sich herausstellt, dass es mit Schadstoffen belastet ist. In Baden-Württemberg sind solche Grundstücke im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst.

Zuständig:

die untere Umweltschutzbehörde

Untere Umweltschutzbehörde ist,

  • wenn das Grundstück in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • wenn das Grundstück in einem Landkreis liegt: da Landratsamt

Voraussetzung:

Für detaillierte Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.

Ablauf:

Die untere Umweltschutzbehörde kann Ihnen Auskünfte zu solchen Verdachtsflächen geben und Ihnen bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Kataster gewähren. Des Weiteren hilft sie bei der Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanzen, Mensch und Grundwasser und kann Sie bei Bauvorhaben auf Verdachtsflächen beraten.

Sind Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich, kann Sie die zuständige Stelle ebenfalls fachlich und rechtlich begleiten.

Achtung: Neben dem Verursacher von Altlasten oder Schadstoffeinträgen können für sämtliche Kosten der Sanierungsarbeiten auch der Eigentümer, Mieter oder Pächter herangezogen werden. Die etwaigen Sanierungspflichten können allen genannten Beteiligten auferlegt werden.

Kosten:

Die Beratung ist kostenfrei. Kosten entstehen nur bei detaillierten Auskünften und gegebenenfalls erforderlichen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Rechtsgrundlage:

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