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Umweltprämie

Wenn Sie einen Personenkraftwagen (PKW) als Neu- oder Jahreswagen kaufen oder leasen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Bedingung ist dabei unter anderem, dass Sie gleichzeitig ein Auto verschrotten lassen müssen, das wenigstens neun Jahre alt ist und mindestens ein Jahr auf Sie zugelassen war.

Die Prämien-Auszahlung erfolgt in der Reihenfolge der Reservierungen und nur so lange, bis die hierfür vorgesehenen Mittel verbraucht sind. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die Umweltprämie wird umgangssprachlich auch als "Abwrackprämie" oder "Verschrottungsprämie" bezeichnet.

Zuständig:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Voraussetzung:

  • Die Umweltprämie können Sie nur als Privatperson in Anspruch nehmen.
  • Der Halter des neuen Pkw muss identisch mit dem des Altfahrzeugs sein.
  • Sie müssen den Neu- oder Jahreswagen zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember 2009 kaufen beziehungsweise leasen und zulassen.
  • Für Neuwagen gilt:
    • Erstzulassung in Deutschland
    • Schadstoffklasse: mindestens Euro 4
  • Für Jahreswagen gilt:
    • Einmalige Zulassung auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft für die Dauer von maximal einem Jahr (zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller)
    • Schadstoffklasse: mindestens Euro 4
  • Das Altfahrzeug muss zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember 2009 durch einen anerkannten Demontagebetrieb gemäß der Altfahrzeugverordnung verschrottet beziehungsweise verwertet werden.
  • Das Altfahrzeug muss zum Zeitpunkt der Verschrottung:
    • mindestens neun Jahre alt sein und
    • mindestens ein Jahr auf Ihren Namen zugelassen sein

Ablauf:

Die Umweltprämie können Sie oder Ihr Autohändler online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) reservieren lassen.

Online-Reservierung

Scannen Sie zunächst den Kauf- oder Leasingvertrag Ihres Fahrzeugs oder die verbindliche Bestellung des Neufahrzeugs im PDF-Format ein – die Kopie wird bei der Online-Reservierung angefordert. Können Sie eine solche Datei nicht selbst erstellen, bitten Sie Ihren Autohändler um Hilfe.

Rufen Sie die Reservierungsseite im Internet auf, füllen Sie alle Felder der Eingabemaske aus und folgen Sie den weiteren Anweisungen.

Nach Abschluss der Reservierung erscheint eine automatische Eingangsbestätigung auf Ihrem Bildschirm, eine gesonderte E-Mail wird nicht verschickt.

Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Reservierungsbescheid mit dem Verwendungsnachweis-Formular und der Aufforderung, die erforderlichen Belege bis zu einer bestimmten Frist einzureichen.

Antragsbearbeitung und Auszahlung

Zur Antragsbearbeitung benötigt das BAFA ein vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweis-Formular, welches Sie mit dem Reservierungsbescheid erhalten.

Den Verwendungsnachweis und die erforderlichen Unterlagen reichen Sie oder Ihr Händler bei der im Reservierungsbescheid genannten Stelle ein. Der Vordruck muss von Ihnen selbst unterschrieben sein.

Nach der Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung an Sie. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt, sie werden vernichtet.

Hinweis: Anträge auf alten Formularen mit Belegen, die nach dem 29. März 2009 datiert sind und formlose Anträge weist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zurück.

Unterlagen:

für die online Reservierung:

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der rechtsverbindlichen Bestellung für den Neu- oder Jahreswagen im PDF-Format

für den Verwendungsnachweis nach Erhalt des Reservierungsbescheids:

  • Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Absatz 2 Altfahrzeug-Verordnung in Verbindung mit Anhang Nummer 4 einer Schredderanlage zugeführt wird
  • Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde
  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch:
    • Kopie der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Kfz-Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung
    • Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller durch:
    • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller zusätzlich:
    • Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen zugelassen war

Frist:

  • Die Reservierung gilt für neun Monate – entscheidend ist hier der im Reservierungsbescheid ausgewiesene Reservierungszeitraum. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen Sie die oben genannten Handlungen bezüglich des Altfahrzeugs und des Neufahrzeugs vornehmen.
  • Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie spätestens bis zum 31. Juli 2010 einreichen.

Sonstiges:

Weitere Informationen zur Umweltprämie stellt das BAFA in der Rubrik "FAQ/Fragen" zur Verfügung.

Rechtsgrundlage:

Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen

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