e-BürgerserviceKontaktImpressum
HOMESTADTRATHAUSLEBENFREIZEITWIRTSCHAFT
 

Bitte geben Sie den von Ihnen gesuchten Begriff ein
(min. 4 Zeichen):

 
Rathaus Aktuell
Landkreis-News
Wahl 2009
Kontakt, Sprechzeiten
e-Bürgerservice
Lebenslagen
Stichworte
Online-Dienste
Formulare
Mitarbeiter
Stadtrat
Finanzen
Mängelmeldungen
Behördenadressen
Archiv

e-Bürgerservice

e-Bürgerservice

Abendgymnasium

Das Abendgymnasium bietet Erwachsenen mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit die Möglichkeit, neben der Arbeit die bundesweit anerkannte allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Der Unterricht findet in der Regel abends, in Ausnahmefällen je nach örtlichen Gegebenheiten auch am Wochenende, statt.

Das Abendgymnasium ist eine Teilzeitschule und dauert

  • für Bewerber mit Realschulabschluss drei bis dreieinhalb Jahre,
  • für Bewerber ohne Realschulabschluss vier Jahre.

Das Abendgymnasium gliedert sich in folgende Bildungsgänge:

  • einjähriger Vorkurs
  • einjährige Einführungsphase
  • zweijährige Kursphase

Mit dem Bestehen der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Diese berechtigt zum Studium an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland.

Hinweis: Sollten Sie keinen Realschulabschluss haben, erhalten Sie mit der Versetzung aus dem Vorkurs in die Kursstufe einen dem Realabschluss gleichwertigen Bildungsstand zuerkannt. Am Ende des ersten Jahres der Kursphase wird mit dem Erbringen der erforderlichen schulischen Leistungen und mit dem Nachweis einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung die Fachhochschulreife zuerkannt.

Zuständig:

das jeweilige Abendgymnasium

Voraussetzung:

  • Vollendung des 19. Lebensjahres
  • Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand oder Besuch des Vorkurses
  • mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit
  • Berufstätigkeit (Ausnahme: die letzten drei Schulhalbjahre)

Hinweis: Das Führen eines mindestens dreiköpfigen Haushalts – oder in Ausnahmefällen eines Haushalts mit einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person – oder eine Bescheinigung des Arbeitsamtes über bestehende Arbeitslosigkeit werden der Berufstätigkeit gleichgestellt.

Ablauf:

Sie müssen sich persönlich bei dem Abendgymnasium Ihrer Wahl anmelden. Teilweise bieten Abendgymnasien das Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.

Aufgrund Ihrer Angaben in der Anmeldung über Ihre schulische und berufliche Bildung kann die Schulleitung über die Aufnahme in den Vorkurs oder in die Einführungsphase entscheiden.

Über die Aufnahmetermine informiert Sie die jeweilige Schulleitung.

Unterlagen:

  • Lichtbild
  • Lebenslauf
  • letztes Schulzeugnis einer allgemeinbildenden Schule
  • Nachweis über Berufsausbildung (z.B. Bescheinigung, Zeugnis der IHK, Handwerkskammer) oder Nachweis über zweijährige Berufstätigkeit (bei Beginn im Vorkurs) beziehungsweise Nachweis über dreijährige Berufstätigkeit (bei Beginn in der Einführungsphase)

Kosten:

Es werden unterschiedliche Gebühren beziehungsweise Kosten erhoben.

Sonstiges:

Sollten Sie ab Beginn des zweiten Halbjahres der Kursphase nicht mehr beruflich tätig sein, können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.

Rechtsgrundlage:

Abendgymnasiumverordnung

Zurück

© 2010 Stadt Krautheim
Made by komm.on.line GmbH

 


Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der Komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

Kontakt

Stadtverwaltung Krautheim
Burgweg 5
74238 Krautheim
Telefon: 06294/98-0
Telefax: 06294/98-48
e-Mail: stadt@krautheim.de

Öffnungszeiten

Montag:
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag:
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch:
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Freitag:

08.30 Uhr bis 12.30 Uhr


Stadt Krautheim • Burgweg 5 • 74238 Krautheim/Jagst • Telefon: 06294/98-0 • Telefax: 06294/98-48 • e-Mail: stadt@krautheim.de