Das Land fördert den Bau und Erwerb von Eigenheimen
im Rahmen der Wohnraum förderung durch das jährliche Landeswohnraum-förderungsprogramm,
aber auch durch die Eigenheimzulage und durch steuerliche Abschreibungs-regelungen
im Mietwohnungsbau.Mit dem Energieeinsparprogramm Altbau können Energieeinsparungs-maßnamen
im Gebäudebestand gefördert werden.