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Zuständigkeit bei Kämmerei

Kamerales System

Für die Finanzen der Stadt ist die Kämmerei/das Finanzwesen zuständig. In Krautheim gehört zu den Aufgaben im Wesentlichen die Aufstellung des Haushaltsplanes und dessen Vollzug, die Fertigung des Jahresabschlusses, das Zuschusswesen, das Gebühren- und Beitragsrecht, die Umsatz- und Körperschaftsteuer, die Liegenschaften der Gemeinde, das finanzielle Abwicklung und Bewertung des Architekten- und Ingenieurswesen und die damit verbundene Durchführung kommunaler Bauvorhaben, sowie allgemeine und spezielle Aufgaben rund um die Finanzen der Stadt.

Das Steueramt ist im Wesentlichen für die Grundsteuern, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer verantwortlich. Die Abwicklung von Ein- und Auszahlungen, die Buchhaltung, die Mahnung und die Beitreibung gemeindlicher Forderungen werden durch die Stadtkasse erledigt.

Im Gegensatz zur Privatwirtschaft, die das doppische Buchführungssystem anwendet, gilt für Städte und Gemeinden in der Regel das kamerale System (Kameralistik), Dies bedeutet, dass ein jährlicher Haushaltsplan erstellt und die Verbuchung der Einnahmen und Ausgaben im sog. Verwaltungs- und Vermögenshaushalt vorgenommen wird. Einnahmen und Ausgaben, welche den Gemeindehaushalt nicht betreffen, werden im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge erfasst.


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Burgweg 5
74238 Krautheim
Telefon: 06294/98-33
Telefax: 06294/98-48
e-Mail: e-Mail schreiben

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08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag:
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Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich zu berichten.

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